Kleiner Verbandskasten ( entspricht DIN 13157 )
Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht
sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen,
sind abhängig von der Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung
geeigneter Maßnahmen.
Übrigens : Es gibt keinen Unterschied zwischen Verbandskasten DIN 13157 und DIN 13157-C.
Der sog. kleine Betriebsverbandskasten entspricht der DIN 13157.
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
ab 1 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
ab 1 bis 20 Beschäftigten = 1 Verbandskasten DIN 13157
c) auf Baustellen
ab 1 bis 10 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse
nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen. Wir bieten Ihnen eine grosse Auswahl vom Füllsortiment, Betriebsverbandkasten,
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