Grosser Verbandkasten ( entspricht DIN 13169 ).
Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht sich auf die
Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen, sind abhängig von der
Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Der sog. grosse Verbandkasten entspricht der DIN 13169.
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
ab 51 bis 300 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
ab 21 bis 100 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
c) auf Baustellen
ab 11 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder
mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen.
Wir bieten Ihnen eine grosse Auswahl vom Füllsortiment, Betriebsverbandkasten,
Erste Hilfe Koffer, branchenspezifische Erste Hilfe über Erste Hilfe Wandschränke.
Ganz wichtig :
1 Verbandkasten nach DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.